Wochenangebot
		
		
			 
  
		 
		
			
AGB
			1.Allgemeines / Geltungsbereich
			Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen
			Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren
			Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer
			Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
			entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung
			oder die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen
			bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch
			für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
			2.Angebot und Bestellung
			Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere
			Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des
			Bestellers und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Soweit nichts anderes
			vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.
			3.Patent- und Urheberrechte
			An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen
			behalten wir und das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten
			nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
			Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung
			etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein
			müssen, daß solche bestehen und diese dazu führen, daß sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht.
			Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
			4.Lieferzeiten und Lieferungen
			Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der
			Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und änderungen bedürfen unserer schriftlichen
			Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns
			angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit
			beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
			Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell
			vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das
			Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich
			angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie
			beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse
			nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt
			auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von
			uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende
			derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
			5. Versand
			Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager in unserem Haus. Die Warenlieferungen erfolgen, soweit nicht anders
			schriftlich vereinbart, unfrei per Paketdienst oder Spedition. Verbrauchsmaterialien und Kleinteile können ab
			einem Nettowarenwert von 150,00 bis zu einem Gewicht von max. 40kg frei Haus geliefert werden. Die
			Warenlieferung ist unverzüglich auf Vollständigkeit und übereinstimmung mit dem Lieferschein/ der Rechnung zu
			überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anlieferung bei uns eintreffen,
			können nicht mehr berücksichtigt werden. Transportschäden sind innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt
			schriftlich an die Prompt-IT GmbH zu melden.
			6. Verpackung
			Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der
			Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
			7. Preise und Zahlung
			Unsere Preise verstehen sich netto, ab Werk, zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport,
			Verpackung und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Wir
			behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages
			Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese
			werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Die Zahlungen sind wie folgt fällig: innerhalb 10 Tage ohne
			jeden Abzug, es sei denn es sind ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden. Vorzeitige
			Zahlung berechtigt nicht zu Abzug von Skonti. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind,
			werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug,
			so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2,5% über dem
			jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt,
			nachzuweisen, daß ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder
			die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig
			festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
			8. Eigentumsvorbehalt
			Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
			Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller vor. Der Besteller ist verpflichtet, die
			Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung diese auf Kosten des
			Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Der Besteller ist berechtigt,
			die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder
			Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren
			werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt
			der Besteller weiter ermächtigt, ohne daß hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt
			wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Besteller seinen
			Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein
			Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Besteller
			vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und
			Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Eine etwaige
			Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung,
			Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren,
			steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der
			Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
			oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, daß der
			Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben
			vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware,
			die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die
			Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe
			der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht
			von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir verpflichten uns. Die uns nach
			den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit
			freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.
			9. Gewährleistung und Haftung
			Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen.
			Für alle von uns vertriebenen neuen Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, bei gebrauchten
			Geräten oder Vorführgeräten beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese
			Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
			Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden können. Es besteht kein
			Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterial. Ein Gewährleistungsanspruch besteht
			grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt. Bei mangelhafter Lieferung ist der Auftragsnehmer
			zur Mangelbeseitigung durch kostenlose Nachbesserung, kostenlosen Austausch der fehlerhaften Teile oder
			Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber muss zwei Versuche der Mangelbeseitigung des gleichen Mangels
			dulden. Schlagen Nachbesserung, Austausch oder Ersatzlieferung entgültig fehl, kann der Auftraggeber die
			anteilmäßige Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Die Prompt-
			IT GmbH ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur
			nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht. Sind die auftretenden Fehler auf Umstände
			zurückzuführen, die die Prompt-IT GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem
			Risikobereich des Auftraggebers bzw. Endkunden stammen entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum
			Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der
			Installationsvorrausetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde änderungen oder
			Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weißt im Zusammenhang mit der
			Fehlermeldung an die Prompt-IT GmbH nach, das der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der
			Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung. Der Auftragnehmer soll
			Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der Prompt-IT GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form
			mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen melden. Auf Wunsch der Prompt-IT GmbH
			soll die Fehlermeldung im beiderseitigen Interesse schriftlich erfolgen. Bei den verkauften Sachen findet die
			Fehlerbeseitigung am Sitz der Prompt-IT GmbH statt, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.
			Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehör (z.B. Tastatur,
			Verbindungskabel usw.) anzuliefern. Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und
			Gefahr des Auftraggebers. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler), sind
			kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber nach Aufwand zu den jeweilig gültigen Stundensätzen, zzgl.
			Versandkosten und Mwst. in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn
			der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden
			kann. Auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Software-Installationen wie z.B. Betriebssysteme oder
			Betriebssystempreloads sind kostenfrei und werden nicht Vertragsbestandteil. Gewährleistungsansprüche des
			Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen. Bei
			Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste,
			die sich infolge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt die Prompt-IT GmbH daher keine Haftung. Soweit sich
			nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen
			Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Prompt-IT GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
			Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Prompt-IT GmbH nicht für entgangenen
			Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Auftraggebers. Soweit die Haftung der Prompt-IT GmbH
			ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
			Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
			Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1.4
			Produkthaftungsgesetz geltend macht.
			10. Rücksendungen
			Rücksendungen haben an die Prompt-IT GmbH, Brunnenstr.19, 73111 Lauterstein frei Haus zu
			erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet
			werden, wenn der genaue Rücksendegrund und im Falle von Toner- bzw. Tintenreklamationen, ein
			Probeausdruck beiliegt und die Kundennummer, bzw. genaue Adresse, inkl. Telefon- und Telefaxnummer
			angegeben wird. Der Besteller erhält sodann eine Eingangsbestätigung per Telefax. Die Zusendung der
			Eingangsbestätigung bedeutet auf keinen fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung
			des Bestellers. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des
			Bestellers.
			11. Export
			Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verblieb in dem mit dem Kunden vereinbarten
			Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und
			unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus den USA importierten
			Produkten, den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muß sich über
			diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt, 65760
			Eschborn/Taunus nach den US-Bestimmungen beim US-Departement of Commerce, Office of Export
			Administration, Washington, DC 20320 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen
			Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden, in eigner Verantwortung, die
			ggf. notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er
			solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit oder
			ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der übertragung der Exportgenehmigungsbedinungen. Der Kunde
			haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.
			12. Verschiedenes
			Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten
			einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages
			im übrigen und der übrigen Bestimmungen.
			13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
			Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lauterstein. Der Gerichtsstand für
			alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden
			Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Lauterstein, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
			an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
			Deutschland unter Ausschluß der UN Kaufrechtskonventionen.
			
			Die Geschäftsführung
			08.10.2010